• Jugendschutzuntersuchung

    Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.

  • Check-up 35

    In Deutschland hat jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheitscheck – den Check-up 35. Er kann gesundheitliche Risiken aufdecken

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