Jugendschutzuntersuchung
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
In Deutschland hat jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheitscheck – den Check-up 35. Er kann gesundheitliche Risiken aufdecken